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Hygienekonzepte und Hygienemanagement
in der Zahnarztpraxis

Hygiene spielt in der zahmedizinischen Versorgung eine grundlegende Rolle. Strategische Hygienemaßnahmen helfen und schützen so vor Infektionen, da sie die Übertragung von Krankheitserregern verhindern. In Bezug auf das Hygienemanagement in deiner Zahnarztpraxis ist eine vielzahl an Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen zu beachten.

Die Vorstellungen von Sauberkeit und Hygiene sind im Prinzip klar und bekannt, dennoch: Im Detail steckt manche Schwierigkeit, besonders wenn die exakte Umsetzung von Vorschriften und Richtlinien zu erfüllen ist.

Perfekte Hygiene und Sauberkeit ist eine gewissenvolle Basisanforderung. Patienten erwarten die professionelle Umsetzung und Handhabung in einer Praxis. Hygiene ist ein  Aushängeschild einer gut geführten Zahnarztpraxis. Als Zahnarzt, oder Teil des Zahnarzt-Teams haben Sie die Verantwortung, sich mit den vielfältigen hygienischen Anforderungen zu befassen und diese in sinnvoller Weise umzusetzen.

Eine Gesamtübersicht aller Maßnahmen finden Sie im aktuellen Hygieneleitfaden des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin)

Richtiges Händewaschen

Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern, Sie kommen häufig mit Keimen in Kontakt und können diese auf alles übertragen, das anschließend angefasst wird.

Beim Händeschütteln oder über gemeinsam benutzte Gegenstände können auch Krankheitserreger leicht von Hand zu Hand gelangen. Berührt man mit den Händen dann das Gesicht, können die Erreger über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen. Händewaschen unterbricht diesen Übertragungsweg. 

Hygienekonzepte & Hygienemanagement in der Zahnarztpraxis

Hygiene spielt in der zahmedizinischen Versorgung eine grundlegende Rolle. Strategische Hygienemaßnahmen helfen und schützen so vor Infektionen, da sie die Übertragung von Krankheitserregern verhindern. In Bezug auf das Hygienemanagement in deiner Zahnarztpraxis ist eine vielzahl an Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen zu beachten.

Die Vorstellungen von Sauberkeit und Hygiene sind im Prinzip klar und bekannt, dennoch: Im Detail steckt manche Schwierigkeit, besonders wenn die exakte Umsetzung von Vorschriften und Richtlinien zu erfüllen ist.

Perfekte Hygiene und Sauberkeit ist eine gewissenvolle Basisanforderung. Patienten erwarten die professionelle Umsetzung und Handhabung in einer Praxis. Hygiene ist ein  Aushängeschild einer gut geführten Zahnarztpraxis. Als Zahnarzt, oder Teil des Zahnarzt-Teams haben Sie die Verantwortung, sich mit den vielfältigen hygienischen Anforderungen zu befassen und diese in sinnvoller Weise umzusetzen.

Eine Gesamtübersicht aller Maßnahmen finden Sie im aktuellen Hygieneleitfaden des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin)

Richtiges Händewaschen

Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern, Sie kommen häufig mit Keimen in Kontakt und können diese auf alles übertragen, das anschließend angefasst wird.

Beim Händeschütteln oder über gemeinsam benutzte Gegenstände können auch Krankheitserreger leicht von Hand zu Hand gelangen. Berührt man mit den Händen dann das Gesicht, können die Erreger über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen. Händewaschen unterbricht diesen Übertragungsweg. 

Schutzhandschuhe richtig anziehen

Die beste Schutzausrüstung & Schutzhandschuhe nutzen wenig, wenn man sie nicht sachgerecht anwendet. Nur wenn sie richtig angezogen, getragen und ausgezogen werden, können sie ihre Hände und letztendlich auch Sie wirklich effektiv schützen.

Nach dem Ablegen der Handschuhe ist grundsätzlich eine hygienische Händedesinfektion vorzunehmen, doch ein planvolles Vorgehen beim Ausziehen der Handschuhe verringert zusätzlich die Infektionsgefahr. Wichtig: daß die bloße Haut nicht die potenziell kontaminierte Handschuh-Außenseite berührt.

Schutzhandschuhe richtig anziehen

Die beste Schutzausrüstung & Schutzhandschuhe nutzen wenig, wenn man sie nicht sachgerecht anwendet. Nur wenn sie richtig angezogen, getragen und ausgezogen werden, können sie ihre Hände und letztendlich auch Sie wirklich effektiv schützen.

Nach dem Ablegen der Handschuhe ist grundsätzlich eine hygienische Händedesinfektion vorzunehmen, doch ein planvolles Vorgehen beim Ausziehen der Handschuhe verringert zusätzlich die Infektionsgefahr. Wichtig: daß die bloße Haut nicht die potenziell kontaminierte Handschuh-Außenseite berührt.

Schutzmasken richtig anziehen

Die Mund-Nase-Maske, Mundschutz, Spuckschutz oder einfach Maske genannt, kann helfen, sich und andere Mitmenschen vor der Übertragung von krankheitserregenden Mikroorganismen und Kontaminationen zu schützen - Doch nur, wenn sie korrekt angelegt wird.

Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten, ist dabei unbedingt zu beachten, sich nicht mit den Händen in das Gesicht zu fassen und ausschließlich die Außenseiten der Maske zu berühren.

Schutzmasken richtig anziehen

Die Mund-Nase-Maske, Mundschutz, Spuckschutz oder einfach Maske genannt, kann helfen, sich und andere Mitmenschen vor der Übertragung von krankheitserregenden Mikroorganismen und Kontaminationen zu schützen - Doch nur, wenn sie korrekt angelegt wird.

Um einen effektiven Schutz zu gewährleisten, ist dabei unbedingt zu beachten, sich nicht mit den Händen in das Gesicht zu fassen und ausschließlich die Außenseiten der Maske zu berühren.

CHX-Mundspülungen

Die Mundhöhle ist gekennzeichnet durch mikrobielle Besiedelung. Die im Biofilm (Plaque/Zahnbeläge) vorhandenen parodontalpathogenen Bakterien stellen hierbei ein direktes Risiko für den Bahandler und nicht zuletzt für den Patienet dar.

Hierbei sollte man diesbezüglich dem Patienten vor jeder zahnärztlichen Behandlung mit einer Mundspülung spülen lassen. Besonders effektiv: Chlorhexidin-Diglukonat (0,12–0,2%ige Lösung) aufgrund seines guten bakteriostatischen und bakteriziden Wirkspektrums. Dadurch kann kurzzeitig eine Reduktion der mikrobiellen Besiedelung der Mundhöhle um 85%–95% erzielt werden.

PERIO PLUS+

Die Mundspülungen Balance und Regenerate, das Gel Focus und die Zahnpasta Support haben etwas gemeinsam: In allen sind bewährtes Chlorhexidin und das natürliche Bioflavonoid CITROX® vereint. Gemeinsam erzielen sie die einmalig starke antibakterielle Wirkung der Perio Plus+-Produkte.
CHX-Mundspülungen

Die Mundhöhle ist gekennzeichnet durch mikrobielle Besiedelung. Die im Biofilm (Plaque/Zahnbeläge) vorhandenen parodontalpathogenen Bakterien stellen hierbei ein direktes Risiko für den Bahandler und nicht zuletzt für den Patienet dar.

Hierbei sollte man diesbezüglich dem Patienten vor jeder zahnärztlichen Behandlung mit einer Mundspülung spülen lassen. Besonders effektiv: Chlorhexidin-Diglukonat (0,12–0,2%ige Lösung) aufgrund seines guten bakteriostatischen und bakteriziden Wirkspektrums. Dadurch kann kurzzeitig eine Reduktion der mikrobiellen Besiedelung der Mundhöhle um 85%–95% erzielt werden.

SARS-COV-2 / Covid-19 - Risikomanagement in Zahnarztpraxen

Stellungnahme des DAHZ: SARS-COV-2 / Covid-19 – Risikomanagement in Zahnarztpraxen. Der DAHZ ist ein Expertengremium, das seit 1979 Stellungnahmen und Empfehlungen zur Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung in der Zahnmedizin gibt. Die Mitglieder des DAHZ arbeiteten ehrenamtlich und überwiegend in ihrer Freizeit. Der DAHZ ist unabhängig von Einflüssen aus der Industrie, dem Dentalhandel oder anderen Dritten. Die Veröffentlichungen des DAHZ sind allgemein anerkannt. Quelle: dahz.org

1.Anamnese vor jeder Behandlung:

Die Terminvereinbarung (mit Ausnahme von Notfällen) sollte telefonisch erfolgen. Dabei ist das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erfragen.

Kriterien, aus denen ein Verdacht einer Infektion abgeleitet werden kann:

• Sind Sie an COVID-19 erkrankt oder wurde bei Ihnen im Abstrich das SARSCoV-2 nachgewiesen?

• Befinden Sie sich in einer vom Gesundheitsamt angewiesenen Quarantäne?

• Befindet sich im Haushalt (im Alten- oder Pflegeheim) eine Ihnen bekannte Person in Quarantäne?

• Haben Sie Symptome einer Erkältungskrankheit (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall?

• Haben Sie akute Probleme beim Schmecken oder Riechen?


2. Routinemäßige Behandlung von Patienten ohne COVID-19 (Verdacht oder Nachweis)

Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden.

1. Chirurgischer Mund- Nasenschutz, Schutzbrille und Schutzhandschuhe sind die Standardausrüstung des Zahnarztes und der ZFA bei jeder Behandlung. Die zusätzliche Verwendung von Visieren kann die Sicherheit weiter erhöhen. Der Mund- Nasenschutz wird spätestens nach 4 Stunden gewechselt. In Pausen kann er trocken aufbewahrt werden.

2. Bei allen Patienten sollte vor einer Behandlung unter Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente eine antimikrobielle Mundspülung erfolgen.

3. Die übrigen Hygienemaßnahmen entsprechend Hygieneplan sind konsequent umzusetzen.


3.Behandlung von Patienten mit COVID-19 (aus Anamnese begründeter Verdacht oder Nachweis)

Die Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten soll vorzugsweise in den eigens benannten Kliniken oder Schwerpunktpraxen erfolgen. Sind unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen in der zahnärztlichen Praxis erforderlich, sind über die Hygienemaßnahmen aus dem Hygieneplan hinaus weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

1. Räumliche oder organisatorische Trennung der an Covid-19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde.

2. Vor Betreten der Praxis legt der Patient einen Mund- Nasen- Schutz (chirurgisch oder textil) an und er desinfiziert sich die Hände. Er wird sofort in das Behandlungszimmer geführt. Er legt den MNS erst unmittelbar vor der Behandlung ab.

3. Vor der Behandlung ist die Mundhöhle des Patienten mit einer antiviralen Lösung zu spülen. Gegenwärtig können dazu Lösungen auf der Basis von Octenidin, PVP-Iod oder H2O2 empfohlen werden, auch wenn es dafür bisher keine wissenschaftliche Evidenz gibt.

4. Die besondere (zusätzliche) Schutzkleidung des Teams besteht aus einem Schutzkittel. Chirurgischer Mund- Nasen- Schutz, Visier sowie Schutzhandschuhe gehören zur Standardhygiene. 

5. Auf Aerosol-produzierende Behandlungsmaßnahmen sollte möglichst verzichtet werden. Dies erreicht man durch einen weitgehenden Verzicht auf Ultraschallhandstücke, Turbinen, Pulverstrahlgeräte und piezochirurgische Geräte.

6. Ist ein Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente notwendig, muss das Team an Stelle des chirurgischen Mund- Nasen- Schutzes eine FFP2/3 - Maske tragen. Kofferdam ist empfehlenswert. Auf eine effiziente Sprühnebelabsaugung ist zu achten.

7. Nach der Behandlung und vor Ablegen der Schutzkleidung erfolgt eine Desinfektion der Schutzhandschuhe. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände zu desinfizieren.

8. Bei der Hände-, Instrumenten- und Flächendesinfektion, der Wäscheaufbereitung sowie der Abfallentsorgung sind keine Abweichungen vom routinemäßigen Verfahren erforderlich.


4. Gesundheitscheck bei Mitarbeitern der Praxis

Bei Auftreten respiratorischer Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall sowie akuten Problemen beim Schmecken oder Riechen sollte das Gesundheitsamt kontaktiert werden und ein Abstrich zum Ausschluss von SARS-CoV-2 erfolgen.

DAHZ-Redaktionsausschuss 19.04.2020 / Prof. Dr. Jatzwauk

Hygiene spielt in der zahmedizinischen Versorgung eine grundlegende Rolle. Strategische Hygienemaßnahmen helfen und schützen so vor Infektionen, da sie die Übertragung von Krankheitserregern verhindern. In Bezug auf das Hygienemanagement in deiner Zahnarztpraxis ist eine vielzahl an Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen zu beachten.

Die Vorstellungen von Sauberkeit und Hygiene sind im Prinzip klar und bekannt, dennoch: Im Detail steckt manche Schwierigkeit, besonders wenn die exakte Umsetzung von Vorschriften und Richtlinien zu erfüllen ist.

Perfekte Hygiene und Sauberkeit ist eine gewissenvolle Basisanforderung. Patienten erwarten die professionelle Umsetzung und Handhabung in einer Praxis. Hygiene ist ein  Aushängeschild einer gut geführten Zahnarztpraxis. Als Zahnarzt, oder Teil des Zahnarzt-Teams haben Sie die Verantwortung, sich mit den vielfältigen hygienischen Anforderungen zu befassen und diese in sinnvoller Weise umzusetzen.

Eine Gesamtübersicht aller Maßnahmen finden Sie im aktuellen Hygieneleitfaden des DAHZ (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin)

SARS-COV-2 / Covid-19 - Risikomanagement in Zahnarztpraxen

Stellungnahme des DAHZ: SARS-COV-2 / Covid-19 – Risikomanagement in Zahnarztpraxen. Der DAHZ ist ein Expertengremium, das seit 1979 Stellungnahmen und Empfehlungen zur Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung in der Zahnmedizin gibt. Die Mitglieder des DAHZ arbeiteten ehrenamtlich und überwiegend in ihrer Freizeit. Der DAHZ ist unabhängig von Einflüssen aus der Industrie, dem Dentalhandel oder anderen Dritten. Die Veröffentlichungen des DAHZ sind allgemein anerkannt. Quelle: dahz.org

1.Anamnese vor jeder Behandlung:

Die Terminvereinbarung (mit Ausnahme von Notfällen) sollte telefonisch erfolgen. Dabei ist das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu erfragen.

Kriterien, aus denen ein Verdacht einer Infektion abgeleitet werden kann:

• Sind Sie an COVID-19 erkrankt oder wurde bei Ihnen im Abstrich das SARSCoV-2 nachgewiesen?

• Befinden Sie sich in einer vom Gesundheitsamt angewiesenen Quarantäne?

• Befindet sich im Haushalt (im Alten- oder Pflegeheim) eine Ihnen bekannte Person in Quarantäne?

• Haben Sie Symptome einer Erkältungskrankheit (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall?

• Haben Sie akute Probleme beim Schmecken oder Riechen?


2. Routinemäßige Behandlung von Patienten ohne COVID-19 (Verdacht oder Nachweis)

Die Übertragung von Viren durch anamnestisch unauffällige, symptomlos erkrankte Patienten kann durch die Einhaltung von Hygienemaßnahmen verhindert werden.

1. Chirurgischer Mund- Nasenschutz, Schutzbrille und Schutzhandschuhe sind die Standardausrüstung des Zahnarztes und der ZFA bei jeder Behandlung. Die zusätzliche Verwendung von Visieren kann die Sicherheit weiter erhöhen. Der Mund- Nasenschutz wird spätestens nach 4 Stunden gewechselt. In Pausen kann er trocken aufbewahrt werden.

2. Bei allen Patienten sollte vor einer Behandlung unter Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente eine antimikrobielle Mundspülung erfolgen.

3. Die übrigen Hygienemaßnahmen entsprechend Hygieneplan sind konsequent umzusetzen.


3.Behandlung von Patienten mit COVID-19 (aus Anamnese begründeter Verdacht oder Nachweis)

Die Notfallversorgung von infizierten und unter Quarantäne stehenden Patienten soll vorzugsweise in den eigens benannten Kliniken oder Schwerpunktpraxen erfolgen. Sind unaufschiebbare zahnärztliche Behandlungen in der zahnärztlichen Praxis erforderlich, sind über die Hygienemaßnahmen aus dem Hygieneplan hinaus weitere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

1. Räumliche oder organisatorische Trennung der an Covid-19 erkrankten Patienten von den Patienten der Normalsprechstunde.

2. Vor Betreten der Praxis legt der Patient einen Mund- Nasen- Schutz (chirurgisch oder textil) an und er desinfiziert sich die Hände. Er wird sofort in das Behandlungszimmer geführt. Er legt den MNS erst unmittelbar vor der Behandlung ab.

3. Vor der Behandlung ist die Mundhöhle des Patienten mit einer antiviralen Lösung zu spülen. Gegenwärtig können dazu Lösungen auf der Basis von Octenidin, PVP-Iod oder H2O2 empfohlen werden, auch wenn es dafür bisher keine wissenschaftliche Evidenz gibt.

4. Die besondere (zusätzliche) Schutzkleidung des Teams besteht aus einem Schutzkittel. Chirurgischer Mund- Nasen- Schutz, Visier sowie Schutzhandschuhe gehören zur Standardhygiene. 

5. Auf Aerosol-produzierende Behandlungsmaßnahmen sollte möglichst verzichtet werden. Dies erreicht man durch einen weitgehenden Verzicht auf Ultraschallhandstücke, Turbinen, Pulverstrahlgeräte und piezochirurgische Geräte.

6. Ist ein Einsatz wassergekühlter Übertragungsinstrumente notwendig, muss das Team an Stelle des chirurgischen Mund- Nasen- Schutzes eine FFP2/3 - Maske tragen. Kofferdam ist empfehlenswert. Auf eine effiziente Sprühnebelabsaugung ist zu achten.

7. Nach der Behandlung und vor Ablegen der Schutzkleidung erfolgt eine Desinfektion der Schutzhandschuhe. Nach Ablegen der Schutzhandschuhe sind die Hände zu desinfizieren.

8. Bei der Hände-, Instrumenten- und Flächendesinfektion, der Wäscheaufbereitung sowie der Abfallentsorgung sind keine Abweichungen vom routinemäßigen Verfahren erforderlich.


4. Gesundheitscheck bei Mitarbeitern der Praxis

Bei Auftreten respiratorischer Symptomatik (Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot) oder Durchfall sowie akuten Problemen beim Schmecken oder Riechen sollte das Gesundheitsamt kontaktiert werden und ein Abstrich zum Ausschluss von SARS-CoV-2 erfolgen.

DAHZ-Redaktionsausschuss 19.04.2020 / Prof. Dr. Jatzwauk